Matthäus 5,38–42
Eigene Übersetzung
- Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: Auge um Auge, Zahn um Zahn.
- Ich aber sage euch: Widersteht dem Bösen nicht, sondern wenn jemand dich auf die rechte Wange schlägt, dem biete auch die andere dar.
- Und dem, der dich vor Gericht bringen will, um dein Untergewand zu nehmen, dem lass auch den Mantel.
- Und wer dich zwingt, eine Meile mit ihm zu gehen, mit dem geh zwei.
- Gib dem, der dich bittet, und weise den nicht ab, der von dir leihen will.
Kommentar
„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ begegnet im Alten Testament mehrfach in Gesetzestexten, die auch weitere Entsprechungen wie Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde und Strieme um Strieme enthalten (vgl. Ex 21,24–25; Lev 24,20).
In all diesen Kontexten geht es um geregelte Strafen für Körperverletzung. Die Intention dieses Gesetzes war vermutlich nicht Eskalation, sondern Begrenzung: Das Strafmaß sollte der Tat entsprechen. Wer einem anderen einen Zahn ausschlug, sollte nicht dafür getötet werden. Das Gesetz diente also der Eindämmung von Vergeltung.1
Dieses Prinzip war keineswegs einzigartig für Israel. Ähnliche Formulierungen finden sich auch in anderen altorientalischen Rechtstexten, etwa im Kodex Hammurabi, der zeitlich älter ist als die biblischen Gesetzessammlungen.2
Besonders interessant ist Deut 19,19–21. Auch dort erscheint die Formel „Auge um Auge“, allerdings im Kontext falscher Anklage. Wer einen anderen zu Unrecht vor Gericht beschuldigt, soll genau die Strafe erhalten, die er dem Angeklagten zugedacht hatte. Hier wird ausdrücklich betont, dass kein Erbarmen gezeigt werden soll. Das Ziel ist die Wahrung von Gerechtigkeit im Rechtswesen.
Wenn Jesus dieses Prinzip nun aufgreift, bezieht er sich sehr wahrscheinlich auf die beiden Fälle von Rechtsausgleich und Kompensation. Wichtig ist dabei: „Auge um Auge“ legitimierte niemals Selbstjustiz, sondern gehörte immer in den geregelten Rechtsweg.3
Zur Zeit Jesu wurde dieses Gesetz bereits eventuell nicht mehr buchstäblich angewandt. In den rabbinischen Texten gibt es Diskussionen darüber, dass Entschädigungszahlungen statt Vergeltung gegeben werden sollen. Ee ist jedoch nicht klar, wie weit diese Meinung zur Zeit Jesu schon verbreitet war.4 In jedem Fall fordert Jesus seine Jünger auf, auf ihr zustehendes Recht zu verzichten, egal ob dieses nun in Vergeltung oder in Kompensation bestand.
Das erste Beispiel – der Schlag auf die rechte Wange – ist vor allem als Ehrverletzung zu verstehen. Ein Rechtshänder schlägt die rechte Wange mit dem Handrücken, was als besonders beschämend galt. Ein Schlag mit der offenen Hand auf die linke Wange wäre schmerzhafter, aber weniger entehrend. Jesu Beispiel zielt also primär auf den Umgang mit Demütigung, nicht auf schwere körperliche Gewalt.5
Das zweite Beispiel betrifft einen Rechtsstreit um das Untergewand. Hier geht es nicht um Diebstahl, sondern um eine gerichtliche Forderung, etwa zur Begleichung einer Schuld. Das Obergewand hingegen war besonders geschützt, da es für arme Menschen zugleich als Decke diente. Selbst bei berechtigtem Anspruch durfte es eigentlich nicht einbehalten werden. Jesus fordert seine Jünger auf, auch dieses geschützte Recht freiwillig preiszugeben.6
Das dritte Beispiel musste für Juden besonders provokant sein. Das römische Besatzungsrecht erlaubte es Soldaten, Zivilisten zu zwingen, ihre Last eine Meile zu tragen. Jesus fordert dazu auf, freiwillig eine zweite Meile mitzugehen – ein bewusster Verzicht auf Würde und Recht gegenüber dem Unterdrücker.7
Das letzte Beispiel greift eine bekannte alttestamentliche Weisung auf: Bedürftige sollten nicht abgewiesen werden. Jesu Aufforderung zur Freigebigkeit ist radikal, steht jedoch im alttestamentlichen Kontext klar im Zusammenhang realer Not. Es geht nicht darum, jede beliebige Bitte zu erfüllen, sondern dem tatsächlich Bedürftigen nicht die Hilfe zu verweigern.
Zusammengefasst fordern alle vier Beispiele zum freiwilligen Rechtsverzicht auf. Jesu Nachfolger sollen nicht auf ihr gutes Recht bestehen, sondern auf Gott vertrauen. Gerade dadurch sollen sie auffallen – durch ein Verhalten, das radikal anders ist als das ihrer Umwelt.
Es gibt Auslegungen, die diese Beispiele als indirekte Strategien verstehen, um den Gegner rechtlich in Schwierigkeiten zu bringen. Etwa, dass der Kläger durch das Annehmen des Mantels selbst schuldig würde oder der Soldat durch die zweite Meile Ärger bekäme. Da Jesus jedoch ausdrücklich zur freiwilligen Initiative auffordert, ist diese Deutung wenig überzeugend.
Wahrscheinlicher ist, dass Jesus tatsächlich echten Rechtsverzicht meint. Gerade diese ungewöhnliche Reaktion dürfte häufig beschämend gewirkt und beim Gegenüber ein Nachdenken über das eigene Handeln ausgelöst haben.
Fragen zum Nachdenken
- Hast du Situationen erlebt, in denen du bewusst auf dein Recht verzichtet hast? Wie war die Reaktion?
- Wo sind Grenzen dieses Verzichts, und wann ist es legitim, für sein Recht einzustehen?
- Wie kann eine Gemeinschaft bestehen, die so radikal freigebig lebt und auf ihr Recht verzichtet?
Quellen
- Gerhard Maier, Das Evangelium des Matthäus: Kapitel 1–14, hg. von Gerhard Maier u. a., Historisch-Theologische Auslegung Neues Testament (Witten; Giessen: SCM R.Brockhaus; Brunnen Verlag, 2015), 327–328.↩︎Jesus zitiert die erste Hälfte von Ex 21,24. Sie hat sich auch bei uns als gängiges Sprichwort durchgesetzt. Die große Leistung jener alttestamentlichen Gesetzgebung lag in der Zügelung des Rachegedankens und in der Strafgerechtigkeit. Niemand sollte über die Schuld und über den tatsächlichen Schaden hinaus haften. Für den Schaden am Auge eines andern haftete man nur bis zur Höchstgrenze des Wertes des eigenen Auges. Entsprechendes galt für den Schaden am Zahn, an der Hand, am Fuß usw. (Ex 21,23–25). Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass sich dieses sog. Talionsprinzip auch in anderen antiken Rechtsordnungen findet, z.B. im Codex Hammurapi § 196.197. Es wurde fester Bestandteil der abendländisch-westlichen Gesetz.
- R. T. France, The Gospel of Matthew, The New International Commentary on the New Testament (Grand Rapids, MI: Wm. B. Eerdmans Publication Co., 2007), 219.↩︎They may have been intended originally to limit the extravagant vengeance associated with an oriental bloodfeud, but the OT texts do not express this intention; rather in Deut 19:21 the list is preceded by “Show no pity”, to ensure that judges did not mitigate the full penalty required. The pentateuchal rulings are clearly intended to be applied literally: “Anyone who maims another shall suffer the same injury in return … the injury inflicted is the injury to be suffered.” (Lev 24:19–20) But by the time of Jesus appropriate financial compensation had generally taken the place of physical mutilation, so that it is probably not physical brutality as such which Jesus is here opposing, but rather the essential principle of even legitimate retribution.
- William MacDonald, Kommentar zum Neuen Testament, übers. von Christiane Eichler, 7. Auflage. (Bielefeld: Christliche Literatur-Verbreitung, 2018), 48.↩︎Das Gesetz sagte: »Auge um Auge, Zahn um Zahn« (2. Mose 21,24; 3. Mose 24,20; 5. Mose 19,21). Das war sowohl das Gebot zur Strafe als auch eine Begrenzung der Strafe – die Strafe durfte nie das Verbrechen übersteigen. Dennoch liegt nach dem Alten Testament die Aufgabe der Bestrafung bei der Obrigkeit und nicht beim Einzelnen.
- Hermann L. Strack und Paul Billerbeck, Kommentar zum Neuen Testament aus Talmud und Midrasch (München: C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck, 1922–1926), 340–341.↩︎In der Schule des R. Jischmaʿel († um 135) wurde gelehrt: Eine Schriftstelle sagt: „Wie er einen Leibesfehler einem Menschen auferlegt (beigebracht) hat, so soll ihm auferlegt werden“ Lv 24, 20; mit dem (letzteren) Auferlegen ist nichts andres als eine Geldstrafe gemeint. Demnach müßten aber auch die Worte: „Wie er auferlegt hat“ von Geld handeln! Die Schule des R. Jischmaʿel benützte zur Deutung ein überflüssiges Schriftwort: wenn es heißt (Lv 24, 19): „Falls jemand seinem Nächsten einen Leibesfehler beibringt, so soll, wie er getan hat, ihm getan werden“, was sollen da noch die (tautologischen) Worte (Vers 20): „So soll ihm beigebracht (auferlegt) werden“? Daraus entnehme ich, daß Geld gemeint ist. Was sollen dann aber die Worte (Vers 20): „Wie er einem Menschen einen Leibesfehler beigebracht hat“? (Antwort:) Weil er schreiben wollte: „So soll ihm beigebracht werden“, schrieb er auch: „Wie er einem Menschen einen Leibesfehler beigebracht hat.“ — In der Schule des R. Chijja (I., um 200) wurde gelehrt: Eine Schriftstelle sagt: „Hand für Hand (Dt 19, 21); das ist etwas, was aus einer Hand in die andre gegeben wird; u. was ist das? Das ist das Geld. Demnach müßte dann aber auch ebenso erklärt werden: „Fuß für Fuß“ (das.)! Die Schule des R. Chijja benützte zur Deutung ein überflüssiges Schriftwort: wenn es heißt (Dt 19, 19): „So sollt ihr ihm antun, wie er gedachte seinem Bruder anzutun“, u. wenn du meinst, daß das wörtlich zu verstehn sei, was sollen dann noch die (tautologischen) Worte (Vers 21): „Hand für Hand“? Daraus entnehme ich, daß Geld gemeint ist. Wozu stehn dann aber die Worte: „Fuß für Fuß“? Weil geschrieben steht: „Hand für Hand“, schrieb er (Gott) auch: „Fuß für Fuß“ (ohne daß diese Worte eine besondere Bedeutung haben).
[…]
Nur R. Eliʿezer (um 90), der häufig die ältere Halakha der Schule Schammais vertritt, hat an der buchstäblichen Deutung des „Auge um Auge“ festgehalten. BQ 84a Bar heißt es ausdrücklich: R. Eliʿezer sagte: „Auge um Auge“, damit ist das wirkliche Auge gemeint. Auch den Boëthusäern (Gruppe innerhalb der sadduzäischen Partei) wird die wörtliche Deutung von Ex 21, 24 nachgesagt, s. Meg Taʿan 4 im Exkurs: Pharisäer u. Sadduzäer 4 Bc. — Nimmt man die Worte des Josephus (s. Anm. b) hinzu, nach denen es dem Verletzten freistand, seinen Gegner in derselben Weise verstümmeln zu lassen, in der dieser ihn verstümmelt hatte: so wird man die Möglichkeit nicht in Abrede stellen können, daß in Jesu Tagen das jus talionis noch in buchstäblicher Weise vollstreckt worden ist. Auch das Bemühen der Mischnalehrer des 2. Jahrh., die wörtliche Deutung des „Auge um Auge“ als unmöglich zu erweisen u. die Umdeutung der Worte in eine Geldentschädigung biblisch zu begründen, spricht dafür, daß die neue halakhische Praxis damals noch ziemlich jung gewesen ist. Doch fehlt es an positiven Beweisen. - R. C. Sproul, A Walk with God: An Exposition of Luke (Great Britain: Christian Focus Publications, 1999), 117–118.↩︎Now for a right-handed person to strike someone on the right cheek, they would need to use the back of their hand. Possibly this action is significant: in the ancient world if you wanted to insult someone, to humiliate him publicly, you slapped him with the back of your hand on the opposite cheek. So perhaps what Jesus is putting forward here is not a response to physical violence, but a response to insult. If someone insults us, we are not to retaliate in kind; we are not to trade insult for insult. Christ is our example: he accepted the insults of the world and would not open his mouth; when the soldiers mocked him and humiliated him, he was as a sheep before his shearers, dumb. He spoke not a word in retaliation.
- Gerhard Maier, Das Evangelium des Matthäus: Kapitel 1–14, 330.↩︎Und dem, der mit dir prozessieren und dein Untergewand nehmen will, dem lass auch den Mantel! κριθῆναι [krithēnai] ist hier „sich vor Gericht auseinandersetzen“, „im Rechtsstreit liegen,281 kürzer ausgedrückt: „prozessieren“. Es geht also nicht um Raub, sondern um Rechtsstreit, folglich auch um Rechtsverzicht. Den „Chiton“ trug man als Untergewand unmittelbar auf dem Leib, das ἱμάτιον [himation] als Obergewand oder Mantel darüber. Dabei war der Mantel als unentbehrliche Decke der Armen beim Schlafen prozessrechtlich besser geschützt als das Untergewand (Ex 22,25f; Dtn 24,13). Jesus sagt also: Lass dem Prozessgegner nicht nur das, worum er prozessiert und was er im Falle seines Obsiegens leicht nehmen kann, nämlich das Untergewand, sondern sogar das, was für ihn höchstens mit Einschränkungen zu bekommen ist, nämlich den Mantel.
- Charles L. Quarles, „Matthew“, in CSB Study Bible: Notes, hg. von Edwin A. Blum und Trevin Wax (Nashville, TN: Holman Bible Publishers, 2017), 1508.↩︎Jesus likely had in mind the much-resented practice of compulsion, in which Roman officials could force their subjects to perform menial tasks such as hauling a load on their backs (27:32). It is often said that soldiers could legally compel a subject to carry a load for only one mile before letting him go, but no surviving text establishes this as law. Most likely compulsion was usually limited to a mile simply out of common sense: people are tired after hauling a load for a mile, and soldiers who pressed for more than this risked fostering dangerous resentment among subjugated peoples. In contrast to this, Jesus said his disciples should carry their oppressor’s pack out of obligation for the first mile, but then exceed all expectations by going a second mile as an act of love and service.