Deuteronomium 22,1-3
Eigene Übersetzung
1) Du sollst nicht zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaaf umherirrt und dich vor ihnen verbergen, ganz sicher sollst du es zu deinem Bruder zurückbringen.
2) Wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe ist oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in deinem Haus sammeln und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht, dann gib es ihm zurück.
3) Und so sollt du auch mit seinem Esel tun, genauso sollst du es mit seinem Gewand tun, und genauso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest. Du darfst dich nicht verbergen.
Gedanken zum Text
Diese Prinzipien haben auch Eingang in unsere Rechtsprechung gefunden. Findet man etwas von einem Wert über 10 Euro, ist man verpflichtet, es zum Fundbüro zu bringen.
Man darf es eigentlich auch nicht einfach liegen lassen, obwohl in der Praxis vermutlich niemand verklagt wird, weil er etwas auf der Straße zurücklässt. Ob allerdings jemand im alten Israel verklagt wurde, weil er einen entlaufenen Esel oder ein Schaf nicht eingefangen hat, ist ebenfalls fraglich.
Im biblischen Gebot geht es jedoch noch etwas weiter, da es auch spezifisch um Tiere geht. Ohne Fundbüros oder Tierheime war es notwendig, sich persönlich darum zu kümmern—oft auf eigene Kosten. Zwar hat man diese Kosten vermutlich von der Person zurückerstattet bekommen, die das Tier verloren hatte, aber eine Garantie gab es dafür wohl nicht.
Aber wenn man selbst etwas verliert, würde man sich wahrscheinlich wünschen, dass andere darauf achten und es einem zurückgeben. Somit ist es auch ein Teil des Gebots „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.“
Was machst du, wenn du etwas Verlorenes findest, von dem du glaubst, der Besitzer wünscht es sich zurück, aber es ist für dich aufwendig, es mitzunehmen?